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Doppelfalz Winkelfalz Leistenfalz Befestigung Traufe
Verschiedenes Falzschablonen First

Doppelstehfalztechnik

Dacheindeckung mit RHEINZINK®


Quelle Rheinzink GmbH

 

MFH an der General Willestr. in Feldmeilen

 

Der Name Doppelstehfalz kennzeichnet eine Art der Längsverbindung von nebeneinanderliegenden Scharen außerhalb der Wasserebene. Die Falzverbindung ist ohne Zusatzmaßnahmen außer bei Rückstauwasser bspw. durch Eisschanzen, regendicht und schneesicher. Die erforderlichen Kantungen des Profils können maschinell mit Rollformern oder bei kleinen Flächen auch handwerklich hergestellt werden. Das Schließen der Falze erfolgt mit Falzschließmaschinen, nur noch sehr selten mit Klempnerwerkzeugen.

International hat sich der mit vorprofilierten Scharen hergestellte Doppelstehfalz mit einer Höhe von 25 mm durchgesetzt. Für dieses Profil sind im europäischen Markt zahlreiche Rollformer und Falzmaschienen vorhanden, so daß eine wirtschaftliche Metalldachdeckung mit RHEINZINK®-Bändern gegeben ist. Das gilt insbesondere auch für Sonderdachformen mit konvexen und konkaven Rundungen bzw. konischen Scharen incl. aller für das System erforderlichen Befestigungsmitteln.

Gestalterisch zeichnet sich der Doppelstehfalz im Vergleich zu allen anderen Falzsystemen vor allem durch seine Feinlinigkeit und Vielzahl an Detailvarianten aus.

EFH an der Furenstr. in Uetikon

Die Dachneigung für Doppelstehfalzdächer sollte mindestens 7° betragen, da die in der Praxis gemachte Feststellung, daß Doppelstehfalze zwar regen-, aber nicht rückstauwasserdichtdicht sind, Dies gilt insbesondere für umgelegte Querfalze bei Dachdurchbrüchen usw. Diese Aussage betrifft im besonderen Maße auch First- Trauf- und Gratanschlüssen. Bauübliche Maßtoleranzen ebenso wie lastbedingte Durchbiegungen von Konstruktionen beeinflussen im weiten Maße die Sicherheit der oben beschriebenen Details. In den Fällen, in denen die Mindestneigung nicht erreicht werden kann, müssen bis zu einer Dachneigung von > 3° zusätzliche Schutzmaßnahmen (Falzdichtungen, Unterdächer) vorgesehen werden.

Die allgemein übliche maximale Scharlänge beträgt 10 m. Dieses Maß hat sich bewährt und wurde durch die allgemein zu berücksichtigenden Ausdehnungsabstände zugrunde gelegt. Reicht diese Scharlänge nicht aus, so stehen verschiedene Details als Querverbindung zur Verfügung. Für Sonderlängen bis max. 16 m sind geeignete Maßnahmen, bspw. Langschiebehafte, Verlägerung der Festhaftbereiche, vorzusehen. Darüber hinaus müssen bei diesen Scharlängen zusätzliche Dehnungsleisten neben Dachdurchbrüchen angeordnet werden. Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen die Gebietsverkaufsleiter zur Verfügung.

Die Befestigung der Schare gegen Windsog und Abrutschen erfolgt mittels Fest- und Schiebehafte. Die mechanische Belastung durch Windsog wird über den Weg Dachhaut, Falz und Haft in die Unterkonstruktion abgeleitet. Insofern haben Achsmaße und Metalldicke hier einen wesentlichen Einfluß. Die Haftanzahl ist abhängig von Windsog, Befestigungsmittel und Unterkonstruktion. Sie sollte jedoch je nach Scharbreite eine Mindestanzahl nicht unterschreiten. Das maximale Achsmaß ist je nach Gebäudehöhe begrenzt. Für gestalterische wie auch verlegetechnische Erfordernisse sind Paß- oder Sonderschare vorzusehen, die über Kantbänke bzw. mittels Rollformer herstellbar sind. Gerundete Dachformen bspw. Tonnendächer sind mit Rundscharen ausführbar. Der Mindestradius für konvexe Schare beträgt ca. 0,55 m, für konkave Schare ca. 2,50 m.

*  Quelle   Rheinzink GmbH

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